Für Kreditinstitute eröffnen sich 2025 mit der neuen Capital Requirements Regulation (CRR III), die neue Eigenmittelanforderungen für Kreditinstitute festlegt, entscheidende Spielräume. Optimal umgesetzt – mit gesplitteter Risikogewichtung von Bürgschaftsbank und staatlichen Rückbürgen – müssen Kreditinstitute deutlich weniger Eigenmittel vorhalten, etwa bei Unternehmenskrediten. Potenziale, die Kreditinstitute und Mittel- stand nutzen sollten.
Genaueres zu diesem Thema können Sie hier nachlesen: Eigenmittelunterlegung – Optimierung durch Einbeziehung von Bürgschaftsbanken