BBBank_Logo_HH_Std_RGB.png

Anmeldung

Melden Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten im Portal an.

Noch nicht registriert?

Verwalten Sie Ihre Anträge sicher und einfach in Ihrem persönlichen Servicebereich.

Anfrage starten

Kontakt

Schreiben sie uns
Kontaktformular

BB-HH und VDB informiert:

Bürgschaftsbanken ermöglichen mehr Gründungen trotz Pandemie

10.02.2022 Berlin, Hamburg

Die Deutschen Bürgschaftsbanken haben im Jahr 2021 rund 3.300 Existenzgründungen begleitet. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich hier trotz Einschränkungen durch die Pandemie das Volumen der Kredite und Beteiligungen um rund 14 Prozent. Der Anteil der Existenzgründungen stieg auf 63 Prozent aller genehmigten Vorhaben.

Insgesamt haben die Bürgschaftsbanken 5.231 Vorhaben ermöglicht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies zwar ein Rückgang von rund einem Fünftel (21,2 Prozent), das Volumen der Kredite und Beteiligungen blieb mit rund 1,95 Milliarden Euro nahezu auf Vorjahreshöhe.

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg (BG) hat im zurückliegenden Jahr insgesamt mit rund 82 Millionen Euro 315 Investitionsvorhaben des Hamburger Mittelstands unterstützt.

Erfreulicherweise gab es trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage weiterhin eine Vielzahl von Existenzgründungen in Hamburg. Fast die Hälfte des im vergangenen Jahr bewilligten Bürgschaftsvolumens entfiel darauf. Neben den 30 Neugründungen wurden für die Finanzierung von 30 Unternehmensnachfolgen Bürgschaften im Gesamtwert von über 10 Millionen Euro bewilligt.

Dies liegt einerseits daran, dass in der Pandemiephase die Überbrückungshilfen zielgerichtete Wirkung entfalten konnten und damit verbürgte Liquiditätskredite deutlich weniger gefragt waren. Dennoch ist die generelle Kreditnachfrage - gemessen am längerfristigen Durchschnitt - laut KfW weiterhin als zurückhaltend einzuordnen. Demnach sind Unsicherheiten wie die weitere Pandemieentwicklung und die Störungen der globalen Lieferketten wesentliche Belastungsfaktoren für das Investitionsklima und dämpfen so die Erholung der Wirtschaft und den damit verbundenen Finanzierungsbedarf.

Die Fördermöglichkeiten der Bürgschaftsbanken wurden im Rahmen des Corona-Hilfspakets der Bundesregierung deutlich ausgeweitet und bis zum 30. April 2022 verlängert. Damit wurden die Unterstützungsmöglichkeiten vergrößert, u.a. durch die Anhebung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. Euro (vorher 1,25 Mio. Euro), eine höhere Risikoübernahme des Bundes sowie teilweise auch der Länder durch Erhöhung der Rückbürgschaft sowie verschiedene Maßnahmen zur Beschleunigung der Entscheidungen. Im Bereich der Rückgarantien wurden die Möglichkeiten Beteiligungskapital über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften auszureichen, deutlich erweitert.

Mit einem möglichen Abklingen der Pandemie stehen neue Herausforderungen für Unternehmen bevor: „Viele Unternehmen werden sich in den kommenden Monaten verstärkt mit der Transformation zu mehr Nachhaltigkeit und mit der Erhöhung des Digitalisierungsgrades beschäftigen müssen. Die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sind dafür prädestiniert, den Mittelstand bei dieser Herkulesaufgabe aktiv zu unterstützen,“ so Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.