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Bürgschaftsprogramm

GuN-Bürgschaft

  • Für einen gesicherten Start in die Selbstständigkeit.

  • Wer wird gefördert?
    Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie Junge und bestehende Unternehmen (< 5 Jahre) bzw. Freiberufler:innen aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen sowie in diesem Zusammenhang sämtliche Investitionen und Betriebsmittel.

  • Wie wird gefördert?
    Mit Ausfallbürgschaften bis zu 70 % der Darlehens- oder Kreditsumme.

GuN-Bürgschaft "HamburgKredit Gründung und Nachfolge": Wir kümmern uns um gute Konditionen

Für Hamburgs Gründer:innen hat die Bürgschaftsbank Hamburg zusammen mit der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) das Darlehensprogramm „HamburgKredit Gründung und Nachfolge“ entwickelt. Es dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in beliebigem Verhältnis. Die Kredite werden mit Mitteln der IFB refinanziert, durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank besichert und durch eine Zinssubvention der Freien und Hansestadt Hamburg verbilligt.

Förderung

Wer wird gefördert?
Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie Junge und bestehende Unternehmen (< 5 Jahre) bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.

Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in beliebigem Verhältnis bei, zum Beispiel:

  • Existenzgründungen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Tätigen Beteiligungen ab 10 % Anteil

Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg übernimmt eine 70%ige Ausfallbürgschaft für

  • Darlehen bis einschließlich 250 TEUR mit einem bonitätsunabhängigen Zinssatz. Ein Eigenmittelanteil von 7,5 % des Vorhabens ist anzustreben.
  • Darlehen über 250 TEUR bis 750 TEUR mit einem kundenindividuellen Zinssatz. Es sind grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von 15 % des Vorhabens einzubringen.

Der maximal mögliche Darlehensbetrag beträgt 750 TEUR je Vorhaben bzw. 1,5 Mio. EUR (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze.
Eine Kombination mit einer Klassik- oder Express-Bürgschaft ist möglich; ebenso eine Kombination mit weiteren Krediten der Hausbank, z. B. Kontokorrent- oder Avalkrediten.

Die erstmalige Existenzgründung im Handwerk wird durch einen Zuschusses in Höhe von maximal 5 TEUR zur Reduzierung der Darlehensschuld unterstützt. Voraussetzung ist, dass durch Schaffung und Besetzung des ersten Ausbildungsplatzes innerhalb von fünf Jahren gezeigt wird, dass das handwerkliche Fachwissen weiter gegeben wird.

Konditionen

Laufzeiten bei Investitionsfinanzierungen
5, 7, 8 und 10 Jahre mit einem oder zwei Tilungsfreijahren

Laufzeit bei Betriebsmittelfinanzierungen
5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr (bis einschließlich einem Kreditbetrag von 75 TEUR sind auch Laufzeiten bis 10 Jahre möglich)

Zins- und Entgeltvereinbarungen
Es gelten die Zins- und Entgeltvereinbarungen der IFB. Die tagesaktuellen Konditionen werden auf der Seite der IFB veröffentlicht.

Antrag

Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.

Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können.

Sofern die Autorisierung der kreditnehmenden Person nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.

Unterlagen
Anlagen zum eAntrag, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn die zu finanzierenden Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Hamburg bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW oder der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder eine Kreditnehmereinheit übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 1,25 Mio. EUR überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Hamburg ansässig sein, oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 % der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20%iges Eigenrisiko akzeptieren.