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Leasing statt kaufen!

Leasing-Bürgschaft

  • Leasing statt Kaufen - auch das fördern wir.

  • Wer wird gefördert?
    Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

  • Was wird gefördert?
    Alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Leasing-Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Das Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. EUR und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 % erhältlich.

Leasing-Bürgschaft: Leasen statt kaufen

Gerade für kleinere Unternehmen klingt das verlockend - denn das nötige Kapital für Fahrzeuge oder neue Maschinen fehlt hier häufig. Doch mit mangelnden Sicherheiten platzt auch diese Art der Finanzierung meist schon vor Vertragsabschluss. Abhilfe schafft hier das Leasingprogramm der Deutschen Bürgschaftsbanken. Die neu aufgelegten, bundesweit einheitlichen Leasingbürgschaften ergänzen die Förderpalette der deutschen Bürgschaftsbanken um passgenaue Finanzierungslösungen für Leasinggesellschaften.

Förderung

Wer wird gefördert?
Gewerbliche Unternehmen (auch Neugründungen) und Freie Berufe aus allen Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?
Gefördert werden betriebswirtschaftlich tragfähige und sinnvolle Vorhaben. Die Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens sowie auf Stellungnahmen ihrer Gesellschafter, wie Kammern und Wirtschaftsverbänden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Bürgschaft.

Wie wird gefördert?
Das Programm gilt für Bürgschaftsbeträge bis 2 Mio. EUR und ist mit einer Bürgschaftsquote von 50 oder 70 % erhältlich.

Vorteile für die überregional arbeitenden Leasing-Gesellschaften sind die deutschlandweit einheitlich gültigen Konditionen sowie die vereinheitlichten Programmbedingungen in Form der Allgemeinen Bürgschaftsbestimmungen.

Konditionen

Laufzeit
12-120 Monate

Bürgschaftsprovision

Die Bürgschaftsprovision gemäß Konditionenrechner auf www.leasing-buergschaft.de beginnt bei 0,24 % des Leasingbetrags. Die angebotene Kondition ist dabei abhängig von der Bonität des Kunden, der Laufzeit des Leasingvertrags, der gewünschten Bürgschaftsquote sowie dem Restwert des Leasingguts.

Besicherung

  • Soweit möglich sind in der Regel bankübliche Sicherheiten zu stellen, die quotal für die Hausbank und Bürgschaftsbank haften.
  • In der Regel persönliche Mitverpflichtung der Gesellschafter.

Antrag

Leasing-Bürgschaften können Leasinggesellschaften direkt über die Antragsstrecke auf leasing-buergschaft.de oder ermoeglicher.de beantragen.

Hinweis: Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn die zu finanzierenden Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Hamburg bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW oder der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder eine Kreditnehmereinheit übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 1,25 Mio. EUR überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Hamburg ansässig sein, oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 % der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20%iges Eigenrisiko akzeptieren.