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Bürgschaftsprogramm

Agrar-Bürgschaft

  • Neu seit 01.07.2025

  • Wer wird gefördert?
    Insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger:innen und Existenzgründer:innen des Agrarsektors.

  • Was wird gefördert?
    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben.

  • Wie wird gefördert?
    Mit standardisierten Bürgschaften bis zu 50 % beziehungsweise 70 % der Darlehens- oder Kreditsumme. (Hausbankkredite oder Förderdarlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank).

Agrar-Bürgschaft: Wir fördern Landwirtschaft

Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Kredite für ihre Investitionen und Betriebsmittel häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem bei Gründer:innen und Nachfolger:innen haben Kreditinstitute höhere Sicherheitenanforderungen. Eine Agrar-Bürgschaft stellt hierfür eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für mögliche Finanzierungsvorhaben.

Die Bürgschaften werden von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt. Das Programm läuft seit Juli 2025.

Förderung

Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger:innen und Existenzgründer:innen nach KMU-Kriterien aus

  • Land- und Forstwirtschaft,
  • nicht gewerblichem Gartenbau (z. B. Baumschule),
  • Aquakultur und Fischwirtschaft,

die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:

  • Aus- und Umbauten
  • Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/Rationalisierungen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
  • Erwerb eines Agrarbetriebes
  • Nachfolgeregelungen
  • Anlauf- und Marteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm Agrar-Bürgschaft bietet standardisierte Bürgschaften bis zu 50 % beziehungsweise 70 % der Darlehens- oder Kreditsumme.

Agrar-Bürgschaft 50
Maximaler Verbürgungsgrad: 50 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750 TEUR
Maximaler Finanzmittelbetrag: 1,5 Mio. EUR

Agrar-Bürgschaft 70
Maximaler Verbürgungsgrad: 70 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750 TEUR
Maximaler Finanzmittelbetrag: 1,071 Mio. EUR

Konditionen

Laufzeit
bis zu 10 Jahre

Einmaliges Bearbeitungsentgelt
1 %

Laufende Bürgschaftsprovision
ab 0,6 % p. a.

Die Höhe richtet sich nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS). Das vollständige Preis-und Konditionenverzeichnis kann unter Preis- und Konditionen­verzeichnis der Agrar-Bürgschaft eingesehen werden.

Antrag

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird. Bürgschaftswünsche können vom Unternehmen formlos an die Hausbank gerichtet werden.

Weitere Infos zum Antragsweg finden Sie hier.

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Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn die zu finanzierenden Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Hamburg bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW oder der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).