Agrar-Bürgschaft: Wir fördern Landwirtschaft
Kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Kredite für ihre Investitionen und Betriebsmittel häufig nur mit ergänzenden Sicherheiten bekommen. Vor allem bei Gründer:innen und Nachfolger:innen haben Kreditinstitute höhere Sicherheitenanforderungen. Eine Agrar-Bürgschaft stellt hierfür eine zusätzliche werthaltige Kreditsicherheit für mögliche Finanzierungsvorhaben.
Die Bürgschaften werden von der Europäischen Union im Rahmen des InvestEU-Fonds unterstützt. Das Programm läuft seit Juli 2025.
Förderung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Wachstums- und Pachtbetriebe sowie Hofnachfolger:innen und Existenzgründer:innen nach KMU-Kriterien aus
- Land- und Forstwirtschaft,
- nicht gewerblichem Gartenbau (z. B. Baumschule),
- Aquakultur und Fischwirtschaft,
die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:
- Aus- und Umbauten
- Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/Rationalisierungen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
- Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
- Erwerb eines Agrarbetriebes
- Nachfolgeregelungen
- Anlauf- und Marteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
- Betriebsmittelfinanzierungen
Wie wird gefördert?
Das Förderprogramm Agrar-Bürgschaft bietet standardisierte Bürgschaften bis zu 50 % beziehungsweise 70 % der Darlehens- oder Kreditsumme.
Agrar-Bürgschaft 50
Maximaler Verbürgungsgrad: 50 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750 TEUR
Maximaler Finanzmittelbetrag: 1,5 Mio. EUR
Agrar-Bürgschaft 70
Maximaler Verbürgungsgrad: 70 %
Maximaler Bürgschaftsbetrag: 750 TEUR
Maximaler Finanzmittelbetrag: 1,071 Mio. EUR
Konditionen
Laufzeit
bis zu 10 Jahre
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
1 %
Laufende Bürgschaftsprovision
ab 0,6 % p. a.
Die Höhe richtet sich nach dem risikogerechten Zinssystem (RGZS). Das vollständige Preis-und Konditionenverzeichnis kann unter Preis- und Konditionenverzeichnis der Agrar-Bürgschaft eingesehen werden.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird. Bürgschaftswünsche können vom Unternehmen formlos an die Hausbank gerichtet werden.
Weitere Infos zum Antragsweg finden Sie hier.