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Bürgschaft: Gemeinwohl & gemeinnützige Unternehmen

  • Gemeinwohl stärken. Unternehmertum ermöglichen.

  • Wer wird gefördert?
    Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups mit sozialer Wirkung („Impact“), Gründer:innen und Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, Gemeinnützige Rechtsformen (u.a. gGmbH, Verein und Genossenschaft)

  • Was wird gefördert?

    Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, die über Darlehen oder Avalkredite finanziert werden.

  • Wie wird gefördert:

    Mit Ausfallbürgschaften in Höhe von bis zu 80 % der Darlehens- oder Kreditsumme und maximal 2 Mio. EUR pro Kreditnehmereinheit.

Klassik-Bürgschaft für gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen

Ob Klimaschutz, Bildung oder soziale Integration – wir helfen dabei, tragfähige Vorhaben zu finanzieren, insbesondere wenn Sicherheiten fehlen. So schaffen wir bessere Voraussetzungen für Projekte mit gesellschaftlichem Mehrwert, damit Angebote ausgebaut und langfristig am Markt etabliert werden können. Denn gute Ideen mit gesellschaftlichem Mehrwert verdienen die gleichen Chancen wie klassische Geschäftsmodelle.

Förderung

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen, Start-ups mit sozialer Wirkung („Impact“), Gründer:innen und Soloselbstständige, Angehörige freier Berufe, Gemeinnützige Rechtsformen (u.a. gGmbH, Verein und Genossenschaft) aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:

  • Finanzierung von Betriebsmitteln, Maschinen, Produktionslinien, Fuhrparks etc.
  • Gründungen und Start-ups
  • Geschäftsübernahmen
  • Expansionen in neue Märkte
  • Modernisierungs-, Erweiterungs-, Ersatz- und Transformationsinvestitionen

Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg bürgt mit bis zu 80 % der Darlehens- oder Kreditsumme und maximal 2 Mio. EUR pro Kreditnehmereinheit.

Voraussetzungen

Für gemeinwohlorientierte und gemeinnützige Unternehmen:

  • Soziales oder ökologisches Ziel als Kerngeschäft
  • Thesaurierung von mind. 60 % der Gewinne zur Erreichung dieses Ziels
  • Gesellschaftlich ausgerichtete Organisationsstruktur (z. B. Mitbestimmung)
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb oder Zweckbetrieb
  • Mindestens 30 % Umsätze aus Markttätigkeit
  • Weniger als 50 % Umsätze aus staatlichen Zuschüssen
  • Kapitaldienstfähigkeit gegeben

Für gemeinnützige Unternehmen zusätzlich:

  • Anerkannte Gemeinnützigkeit nach § 51 AO

Antrag

Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird. Zusätzlich bitten wir Sie, die Erklärung für gemeinwohlorientierte Unternehmen vollständig ausgefüllt beizufügen.

Weitere Bürgschaftsprogramme

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/ Programme

Häufige Fragen zu Bürgschaften

Was ist eine Bürgschaft?

Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmendes Unternehmen) haftet.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken gibt es in jedem Bundesland. Es sind Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer:innen und Unternehmer:innen übernehmen, wenn die zu finanzierenden Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Die Bürgschaftsbank hat keinen Bankschalter. Der Antragsweg erfolgt über die Hausbank.

Was kostet eine Bürgschaft?

Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, verzichtet die Bürgschaftsbank auf die Möglichkeit, hohe Gewinne zu erzielen. Deshalb fallen nur geringe Gebühren an. Bitte entnehmen Sie nähere Detailinformationen den einzelnen Programmen. Bei einer Ablehnung eines Bürgschaftsantrags werden keine Gebühren erhoben.

Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?

Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (Kontokorrentkredite) und so genannte Avalkredite in Frage. Die Bürgschaftsbank Hamburg bietet Ausfallbürgschaften sowohl für Hausbankkredite als auch für Förderdarlehen der KfW oder der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Wie oft kann man eine Bürgschaft beantragen?

Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Es gilt aber, dass der insgesamt für ein Unternehmen oder eine Kreditnehmereinheit übernommene Umfang von Bürgschaften zu keinem Zeitpunkt 1,25 Mio. EUR überschreiten darf.

Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht "beihilfefähig" sind.

Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?

In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein "Gläubigeraustausch" statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr sind über die Hausbank entsprechende Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen.

Welche Vorteile bietet die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung?

Durch die Einbindung der Bürgschaftsbank in eine Finanzierungsaufstellung verringert sich das Kreditausfallrisiko der Hausbank. Die Chance auf eine gewünschte Kreditzusage erhöht sich, auch wenn das Unternehmen keine oder keine ausreichenden Kreditsicherheiten besitzt.

Die Bürgschaftsbank ist wettbewerbsneutral, arbeitet nicht gewinnorientiert und fokussiert keinen Branchenschwerpunkt. Unsere Firmenkundenbetreuer:innen weisen daher umfangreiche Finanzierungserfahrungen vor und unterstützen gern mit ihrem Know how bei der Kreditentscheidung.

Wer kann eine Bürgschaft erhalten?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, Freiberufler:innen oder Existenzgründer:innen, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss dabei betriebswirtschaftlich tragfähig sein. Dazu muss das Unternehmen in Hamburg ansässig sein, oder ein wesentlicher Arbeitsplatzeffekt für Hamburg dargestellt werden können.

Wie wird eine Bürgschaft beantragt?

Die Bürgschaft wird immer über ein Kreditinstitut beantragt. Sie alle arbeiten mit der Bürgschaftsbank zusammen und haben unsere Konditionen, Prospekte, Bestimmungen und Antragsvordrucke vorrätig. Alle wichtigen Dokumente sind zudem unter Dokumente abrufbar. Der Wunsch nach einer Bürgschaft kann formlos vom Unternehmer gegenüber seiner Hausbank geäußert werden.

Benötigt die BB Hamburg die Selbstauskunft der Unternehmer auf dem BB-Formular?

Nein, die Bürgschaftsbank Hamburg arbeitet mit den Formularen der Hausbanken. Wenn dort keine eigenen Vordrucke zur Verfügung stehen, ist auch das BB-Formular denkbar.

Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?

Die Bürgschaftsbank trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut in der Regel von bis zu 80 % der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss also mindestens ein 20%iges Eigenrisiko akzeptieren.