GuN-Bürgschaft "HamburgKredit Gründung und Nachfolge": Wir kümmern uns um gute Konditionen
Für Hamburgs Gründer:innen hat die Bürgschaftsbank Hamburg zusammen mit der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) das Darlehensprogramm „HamburgKredit Gründung und Nachfolge“ entwickelt. Es dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln in beliebigem Verhältnis. Die Kredite werden mit Mitteln der IFB refinanziert, durch Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank besichert und durch eine Zinssubvention der Freien und Hansestadt Hamburg verbilligt.
Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie Junge und bestehende Unternehmen (< 5 Jahre) bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.
Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in beliebigem Verhältnis bei, zum Beispiel:
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Tätigen Beteiligungen ab 10 % Anteil
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg übernimmt eine 70%ige Ausfallbürgschaft für
- Darlehen bis einschließlich 250 TEUR mit einem bonitätsunabhängigen Zinssatz. Ein Eigenmittelanteil von 7,5 % des Vorhabens ist anzustreben.
- Darlehen über 250 TEUR bis 750 TEUR mit einem kundenindividuellen Zinssatz. Es sind grundsätzlich Eigenmittel in Höhe von 15 % des Vorhabens einzubringen.
Der maximal mögliche Darlehensbetrag beträgt 750 TEUR je Vorhaben bzw. 1,5 Mio. EUR (in drei Kalenderjahren) je Kreditnehmereinheit unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze.
Eine Kombination mit einer Klassik- oder Express-Bürgschaft ist möglich; ebenso eine Kombination mit weiteren Krediten der Hausbank, z. B. Kontokorrent- oder Avalkrediten.
Die erstmalige Existenzgründung im Handwerk wird durch einen Zuschusses in Höhe von maximal 5 TEUR zur Reduzierung der Darlehensschuld unterstützt. Voraussetzung ist, dass durch Schaffung und Besetzung des ersten Ausbildungsplatzes innerhalb von fünf Jahren gezeigt wird, dass das handwerkliche Fachwissen weiter gegeben wird.
Konditionen
Laufzeiten bei Investitionsfinanzierungen
5, 7, 8 und 10 Jahre mit einem oder zwei Tilungsfreijahren
Laufzeit bei Betriebsmittelfinanzierungen
5 Jahre mit einem Tilgungsfreijahr (bis einschließlich einem Kreditbetrag von 75 TEUR sind auch Laufzeiten bis 10 Jahre möglich)
Zins- und Entgeltvereinbarungen
Es gelten die Zins- und Entgeltvereinbarungen der IFB. Die tagesaktuellen Konditionen werden auf der Seite der IFB veröffentlicht.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.
Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können.
Sofern die Autorisierung der kreditnehmenden Person nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.
Unterlagen
Anlagen zum eAntrag, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.