Express-Bürgschaft: Bürgschaftsentscheidung innerhalb von 24h.
Über unsere Express-Bürgschaft können Hausbanken schnell und effizient eine Kreditsicherheit beantragen und erhalten binnen 24 Stunden eine Bürgschaftsentscheidung. Neben der Schnelligkeit, profitiert der Hamburger Mittelstand in diesem Programm von reduzierten Bürgschaftsentgelten.
Förderung
Wer wird gefördert?
Junge und bestehende Unternehmen (KMU) mit mindestens einem endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 21 Monate zurück liegt).
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:
- Investitionen
- Betriebsmittel
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg verbürgt bis zu 70 % bei Investitionsfinanzierungen und bis zu 60 % bei Betriebsmittelfinanzierungen.
Mindestbonitätsanforderungen
- Grundsätzlich Crefo-Bonitätsindex max. 299 oder PD aus Hausbankrating/Verhaltensscore unter 3,0 %
- Gewinn von mind. 1 EUR
- Bilanzielles Eigenkapital von mind. 1 EUR
- Keine Negativmerkmale wie Mahnbescheid, Haftbefehl, eidesstattliche Versicherung
Mindestsicherheiten
- Mithaftung des geschäftsführenden Gesellschafters mindestens in Höhe des Bürgschaftsbetrags; bei mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern jeweils mindestens in Höhe des Bürgschaftsbetrages (Regelfall).
- Negativerklärung des Ehepartners, sofern keine Mitverpflichtung erreicht werden kann.
Konditionen
Laufzeit
Bis zu 10 Jahre
Freijahre
Mit und ohne Freijahre
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
0,5 % des verbürgten Kreditbetrags
Laufende Bürgschaftsprovision
1,10 % p. a. des verbürgten Kreditbetrags nach dem Stand des Kredits am 31.12. des Vorjahres
Sämtliche Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Konditionenverzeichnis.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.
Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können.
Die Hausbank erhält eine E-Mail-Benachrichtigung mit der Entscheidung zur Bürgschaftsübernahme.
Sofern die Autorisierung der kreditnehmenden Person nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.
Unterlagen
Anlagen zum eAntrag, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.