Klassik-Bürgschaft: Unsere Bürgschaft ist Ihre Sicherheit.
Ob Gründung, Investition oder Nachfolge, fehlen oder sind Sicherheiten für Hausbankkredite oder Förderdarlehen nicht ausreichend vorhanden, sind unternehmerische Finanzierungsvorhaben oft nicht realisierbar. Mit einer Klassik-Bürgschaft bieten wir dafür eine passgenaue Finanzierungslösung. Wir vermindern das Kreditrisiko der Hausbank auf bis zu 20 % und ermöglichen dadurch, Finanzierungsplanungen des Hamburger Mittelstandes sicher umzusetzen.
Förderung
Wer wird gefördert?
Existenzgründer:innen, Betriebsübernehmer:innen sowie Junge und bestehende gewerbliche Unternehmen und Freiberufler:innen aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Hamburg gründen bzw. investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben, wie zum Beispiel:
- Investitionen
- Betriebsverlagerungen
- Betriebsmittelverstärkungen
- Vorratsfinanzierungen
- Auftragsfinanzierung
- Liquiditätsüberbrückungen
- Gewährleistungen
- Garantiegewährungen
- Existenzgründungen
- Geschäftsübernahmen
- Tätige Teilhaberschaft
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg bürgt mit bis zu 80 % der Darlehens- oder Kreditsumme und maximal 2 Mio. EUR pro Kreditnehmereinheit.
Konditionen
Laufzeit
Bis zu 15 Jahre (bei Bauvorhaben bis zu 23 Jahre)
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
1,50 % des Kreditbetrags mind. 250 EUR
Laufende Bürgschaftsprovision
1,25 % p. a. des Kreditbetrags nach dem Stand des Kredits am 31.12. des Vorjahres
Sämtliche Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Konditionenverzeichnis.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.
Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können.
Sofern die Autorisierung der kreditnehmenden Person nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.
Unterlagen
Anlagen zum eAntrag, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.