Premium-Bürgschaft: Ermöglicht vergünstigte Konditionen
Neben unserer klassischen Ausfallbürgschaft zur Absicherung eines Kreditengagements bieten wir Unternehmen, bei denen ein zeitnahes Rating die KfW-Bonitätsklasse 1 bis 3 aufweist, unsere Premium-Bürgschaft an.
Förderung
Wer wird gefördert?
Junge und bestehende Unternehmen (> 3 Jahre) aller Branchen nach KMU-Kriterien, die in Hamburg investieren oder einen wesentlichen Arbeitsplatzeffekt für Hamburg darstellen.
Gründungen und Übernahmen sind dabei ausgeschlossen. Möglich sind aber Unternehmenszukäufe (Asset- und Sharedeal) von bestehenden Unternehmen (> 3 Jahre).
Was wird gefördert?
Alle Finanzierungsanlässe, insbesondere Investitionen, z.B. Maschinen, Anlagen und gewerbliche Immobilien, Unternehmenskäufe, ggf. auch verbunden mit KKK- oder Avalkrediten; Solo- Betriebsmittelfinanzierungen nur als Darlehen mit regelmäßiger Tilgung.
Wie wird gefördert?
Die Bürgschaftsbank Hamburg verbürgt bis zu 50 % der Darlehens- oder Kreditsumme und bietet Ausfallbürgschaften für Investitionskredite und Betriebsmitteldarlehen ab 200 TEUR bis zum aktuellen Bürgschaftshöchstbetrag.
Konditionen
Laufzeit
Bis zu 15 Jahre (bei Bauvorhaben und öffentlichen Programmkrediten auch bis zu 23 Jahre möglich)
Einmaliges Bearbeitungsentgelt
0,30 % des verbürgten Kreditbetrags bei Zusage
Laufende Bürgschaftsprovision je nach Bonitätsklasse:
Bonitätsklasse 1 (PD bis 0,1 %): 0,20 % p. a.
Bonitätsklasse 2 (PD > 0,1 % bis 0,4 %): 0,30 % p. a.
Bonitätsklasse 3 (PD > 0,4 % bis 1,2 %): 0,50 % p. a.
Die Bonitätsklasse wird durch die Hausbank ermittelt und bestätigt.
Sämtliche Entgelte finden Sie in unserem Preis- und Konditionenverzeichnis.
Auch bei unausgenutzten Beihilfekonten der Unternehmen könnte es in Abhängigkeit von Laufzeit und Kreditbetrag zu einer rechnerischen Überschreitung der maximalen De-minimis-Werte kommen. Sofern wir das erst im Rahmen der Bürgschaftsbearbeitung feststellen, könnte es für andere Beihilferegime bereits zu spät oder Möglichkeiten verwirkt sein. Wir empfehlen deshalb, vor Beginn von Maßnahmen, Prüfungen, Kundenzusagen u. Ä., bei Anträgen in diesem Programm mit Laufzeiten über 10 Jahren und (kumulativ) Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR vorher mit uns Kontakt aufzunehmen.
Antrag
Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, ausschließlich über eine Hausbank, welche sich direkt mit der Bürgschaftsbank in Verbindung setzen wird.
Digitalisiertes Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist digitalisiert, sodass nur von der Hausbank ausgefüllte eAnträge entgegengenommen werden können.
Sofern die Autorisierung der kreditnehmenden Person nicht bereits in einer anderen Form vorliegt, stellen wir hierfür gern eine „Erklärung zur Entbindung von Verschwiegenheitspflichten und zum Datenschutz“ im Downloadbereich zur Verfügung.
Unterlagen
Anlagen zum eAntrag, Vordrucke & Formulare finden Sie in unserem Downloadbereich.